TriLine® Wegeleitsysteme

Schilderhaus



Kulmbacher Straße 152
DE-95030 Hof

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines In den nachstehenden Bedingungen wird die Firma Schilderhaus, Inhaber siehe Impresseum als Auftragnehmer bezeichnet. Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie gelten seitens des Kunden als angenommen mit der Erteilung des ersten Auftrages und gelten künftig auch ohne nochmalige Bestätigung. Abweichungen - auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote haben 4 Wochen Gültigkeit.

2. Auftrag Der Auftraggeber ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Der Auftrag ist für uns verbindlich, soweit wir den Auftrag bestätigen oder mit der Realisierung bereits begonnen haben. Jegliche Änderungswünsche gelten als nicht angenommen, wenn wir sie nicht schriftlich bestätigen. Mit der Freigabe zum Druck oder zur Realisierung übernimmt der Kunde die Haftung für alle am Entwurf schon erkennbaren Fehler. Wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin durch schriftlichen Vermerk widerspricht, so gilt die Freigabe stillschweigend als erteilt.

3. Angebote, Preise Alle von uns abgegebenen Angebote gelten ab Werk und erfolgen grundsätzlich freibleibend, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei allen unseren Angeboten oder Verkaufsverhandlungen von uns genannte oder akzeptierte Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Für Fehler, die in mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Aufträgen enthalten sind, haftet der Auftraggeber. Eine Überprüfungspflicht durch uns besteht nicht. Alle unsere Bestellungen oder Aufträge mündlicher sowie telefonischer Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung. Von uns herausgegebene Preislisten sind immer nur in der neuesten Fassung gültig. Treten bei Importartikeln Preisänderungen infolge von Währungskursänderungen auf oder ergeben sich Preiskorrekturen bei von Zulieferern bezogenen Artikeln oder Materialien, so sind wir berechtigt, die Preisänderungen an den Auftraggeber weiterzugeben. In diesem Falle verpflichtet sich der Auftragnehmer zur schnellstmöglichen Mitteilung über die Anpassung sofort nach Bekannt werden.

4. Lieferzeiten Von uns genannte Lieferzeiten gelten ab Werk. Die Fristen beginnen erst nach völliger Klarstellung von Aufträgen seitens des Auftraggebers. Überschreitung der genannten Zeiten durch unvorhergesehene, unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse in unserem Haus, insbesondere auch technische Defekte oder durch Vorlieferantenverzögerungen eröffnen dem Auftraggeber keine Minderungs- oder Wandelungsmöglichkeiten. Verspätete Lieferungen und Leistungen unterliegen der Abnahmeverpflichtung. Aus der Überschreitung der vereinbarten Lieferzeiten wird Schadenersatz in keinem Fall geleistet. Im Zweifel gelten als höhere Gewalt: Krieg, Brand, Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anordnungen oder Verfügungen jeglicher Art, Mangel an Materialien, Ausfall der Energieversorgung und / oder der Maschinen, Änderung der unserer Kalkulation zugrundeliegenden Verhältnisse, und zwar sowohl bei uns selbst als auch bei unseren Lieferanten und Erfüllungsgehilfen sowie außergewöhnliche Verzögerungen bei Zulieferern. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, §361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zu Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Auch bei kalendermäßiger Befristung eines Liefertermins tritt der Verzug erst nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen durch den Auftraggeber ein. Bei ungefähren Lieferzeitangaben kann Verzug frühestens nach Ablauf von 2 Monaten eintreten.

5. Anlieferung Fahrten und Transporte innerhalb eines Radius von 10 km um Hof sind kostenfrei, sofern sie in zumutbarer Weise mit dem Pkw zu bewältigen sind. Für Fahrten darüber hinaus mit dem Pkw berechnen wir 0,50 Euro/km und 5 Euro pro angefangener Stunde. Bei Fahrten, zu denen Fuhrbetriebe herangezogen werden müssen, gelten deren Konditionen zu Lasten des Empfängers.

6. Reklamation Der Auftraggeber ist gehalten, dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche er zu Ausführung des Auftrages benötigt. Die Vertragspartner achten dabei gleichverpflichtet auf eine gute Qualität der Herstellungsunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Kunden auf eventuell mangelhafte Unterlagen hinzuweisen. Reklamationen nach Herstellung der Produkte, die ihre Ursache in qualitativ mangelhaften Vorlagen finden, werden vom Auftragnehmer zurückgewiesen. Unsere Leistungen gelten spätestens zu dem Zeitpunkt als abgenommen, zu dem der Kunde sie vollständig oder zu geringsten Teilen in Gebrauch nimmt oder im weitesten Sinne nutzt. Mit der Unterschrift auf unseren Rechnungen bzw. Lieferscheinen erkennt der Warenempfänger an, dass die Ware am selben Tag richtig geliefert und von ihm empfangen wurde. Haftung für einwandfreie Lieferung übernehmen wir in jedem Fall nur dann, wenn der Käufer oder sein Vertretungsberechtigter offene Schäden oder Mängel, von unseren Mitarbeitern oder dem jeweiligen Lieferanten bescheinigen lässt, den Empfang unter Vorbehalt seiner Ansprüche quittiert und uns unverzüglich telefonisch unterrichtet. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandungen der gesamten Lieferung. Technisch bedingte Abweichungen in Material, Farbe und Druckqualität behalten wir uns vor. Sie begründen keine Rücktritts-, Wandelungs- oder Minderungsansprüche. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Des weiteren hat der Auftraggeber das Recht, mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen bis spätestens 1 Werktag nach Erhalt zu reklamieren. Die Reklamation bedarf in diesem Falle der Schriftform. Spätere Beanstandungen werden von uns nicht anerkannt. Bei berechtigten Beanstandungen von Mängeln erfolgt Ersatz nach Wahl des Auftraggebers als Preisminderung oder als Ersatzlieferung; auf unser Verlangen ist uns die beanstandete Ware zurückzusenden. Bleibt die Nachbesserung erfolglos, kann nach unserer Wahl nachgeliefert, gemindert (der Kaufpreis herabgesetzt) oder gewandelt (der Kauf rückgängig gemacht) werden. Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer eigenes Material zur Bearbeitung gibt. Weitere Ansprüche, auch aus außervertraglicher Haftung, insbesondere Haftungsansprüche an Druckfehlern, sind ausgeschlossen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Die Gewährleistung des Auftragnehmers erlischt, wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an dem Liefergegenstand vorgenommen wurden. Außerdem fallen Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung entstehen, nicht unter die Gewährleistung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es durch Umwelteinflüsse etc. immer zu Beschädigungen der Produkte kommen kann. Produkte, die aus diesem oder anderen Gründen beschädigt werden, abhanden kommen oder optisch verschlissen sind, können zu Lasten des Auftraggebers repariert bzw. erneuert werden. Der Umfang und die Fälligkeit wird in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart. Nicht gehaftet wird für Folienbeschriftungen, die auf Verlangen des Kunden bei Temperaturen unter 15°C aufgebracht werden. Wir haften weiterhin nicht, falls es durch die Art und Weise der Anwendung eines unserer Produkte oder einer Leistungen zu einem Rechtsverstoß kommt. Die Einholung von Erlaubnissen und Genehmigungen in bezug auf die Verwendung von uns gelieferter Produkte oder Leistungen ist nicht im Auftragsumfang enthalten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Werden im Kundenauftrag Genehmigungen eingeholt, so haften wir weder für die Vollständigkeit dieser Genehmigungen noch für etwaige Folgen bei Nichtigkeit.

7. Zahlungsbedingungen Wir liefern per Nachnahme, auf Rechnung oder per Bankeinzug. Wir behalten uns vor die Zahlungsart festzulegen. Bei Erstbestellung liefern wir, sofern nichts anderes vereinbart wurde, per Nachnahme. Die Zahlung ist innerhalb der in der Rechung angegebenen Zahlungsfrist zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Nach Überschreiten eines evtl. vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an für den fälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 8% zzgl. Umsatzsteuer zu verlangen und von weiteren Aufträgen/Lieferungen Abstand zu nehmen. Für jede Mahnung wird ein Kostenanteil in Höhe von 3,00 Euro berechnet.

8. Urheberrecht und Eigentum Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Nachahmung, Vervielfältigung oder Weitergabe unserer Entwürfe an dritte ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht gestattet. Keiner Zustimmung bedarf die Weiterveräußerung unbezahlter Waren, die keine Entwürfe sind. Jedoch ist ausdrücklich Eigentums- vorbehalt zu erklären und der Verkäufer tritt durch diese Handlung alle ihm durch die Lieferung der Ware sofort oder später zustehenden Forderungen sicherheitshalber bis zur Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns ab. Die Daten unserer Entwürfe verbleiben als unser Eigentum. Sollen diese Daten jedoch mit unserer Zustimmung an sie herausgegeben werden, so werden diese Daten von uns gesondert in Rechnung gestellt. Leistungen kreativer Art unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Das Urheberrecht (Copyright) verbleibt bei uns. Entwürfe werden ohne Abtretung des Copyrights in Rechnung gestellt, wenn sie dem Kunden in Zusammenhang mit einem Angebot vorlagen, dieser das Angebot ablehnte, die Ausführung des Auftrages durch eine andere Firma oder Person jedoch auf Grundlage des Entwurfes erfolgte. Dies trifft auch dann zu, wenn die Ausführung in wesentlichen gestalterischen Merkmalen dem Entwurf ähnelt. Bei an uns übergebenen Vorlagen gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber die entsprechenden Rechte erworben hat. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Wir lehnen jede Überprüfung evtl. bestehender Patent-, Lizenz- oder Urheberrechte Dritter ab. Mit Erteilung des Auftrages übernimmt der Kunde die Haftung für evtl. Schadenersatzansprüche, die aus der Verletzung berechtigter Interessen Dritter resultieren.

9. Rücktritt Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist dieser zum Ersatz des bis zum Zeitpunkt des Zugangs des Rücktrittes getätigten Aufwandes auf Basis der aktuell gültigen Preisliste verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn wir die Weiterbelieferung des Auftraggebers aus berechtigten Gründen ablehnen.

10. Datenschutz Wir machen darauf aufmerksam, dass wir im Rahmen des zwischen Ihnen und uns entstandenen Vertrags- und Vertrauensverhältnisses Ihre Daten nach §261 BDSG in unserer EDV-Anlage sowie digitalen Drucksystemen speichern und verarbeiten.

11. Auslandsgeschäfte Bei Warenlieferung ins Ausland sind bei Zahlungen anfallende Bankgebühren vom Auftraggeber zu tragen. Für Geschäftsverbindungen mit dem Ausland gilt deutsche Recht als vereinbart.

12. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

13. Erfüllungsort Erfüllungsort Hof Gerichtsstand ist Hof

Hof, Juni 2018