1. Allgemeines
In den nachstehenden Bedingungen wird die Firma Schilderhaus, Inhaber siehe
Impresseum als Auftragnehmer bezeichnet. Nachstehende Bedingungen gelten für alle
unsere Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie gelten seitens des
Kunden als angenommen mit der Erteilung des ersten Auftrages und gelten
künftig auch ohne nochmalige Bestätigung. Abweichungen - auch aufgrund
abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers - bedürfen unserer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote haben 4 Wochen
Gültigkeit.
2. Auftrag
Der Auftraggeber ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Der Auftrag ist
für uns verbindlich, soweit wir den Auftrag bestätigen oder mit der Realisierung
bereits begonnen haben. Jegliche Änderungswünsche gelten als nicht
angenommen, wenn wir sie nicht schriftlich bestätigen. Mit der Freigabe zum
Druck oder zur Realisierung übernimmt der Kunde die Haftung für alle am Entwurf
schon erkennbaren Fehler. Wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin
durch schriftlichen Vermerk widerspricht, so gilt die Freigabe stillschweigend als
erteilt.
3. Angebote, Preise
Alle von uns abgegebenen Angebote gelten ab Werk und erfolgen grundsätzlich
freibleibend, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei allen unseren
Angeboten oder Verkaufsverhandlungen von uns genannte oder akzeptierte
Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten nicht ein. Für Fehler, die in mündlichen, telefonischen oder
schriftlichen Aufträgen enthalten sind, haftet der Auftraggeber. Eine
Überprüfungspflicht durch uns besteht nicht. Alle unsere Bestellungen oder
Aufträge mündlicher sowie telefonischer Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung. Von uns herausgegebene Preislisten
sind immer nur in der neuesten Fassung gültig. Treten bei Importartikeln
Preisänderungen infolge von Währungskursänderungen auf oder ergeben sich
Preiskorrekturen bei von Zulieferern bezogenen Artikeln oder Materialien, so sind
wir berechtigt, die Preisänderungen an den Auftraggeber weiterzugeben. In
diesem Falle verpflichtet sich der Auftragnehmer zur schnellstmöglichen Mitteilung
über die Anpassung sofort nach Bekannt werden.
4. Lieferzeiten
Von uns genannte Lieferzeiten gelten ab Werk. Die Fristen beginnen erst nach
völliger Klarstellung von Aufträgen seitens des Auftraggebers. Überschreitung der
genannten Zeiten durch unvorhergesehene, unverschuldete oder
außergewöhnliche Ereignisse in unserem Haus, insbesondere auch technische
Defekte oder durch Vorlieferantenverzögerungen eröffnen dem Auftraggeber
keine Minderungs- oder Wandelungsmöglichkeiten. Verspätete Lieferungen und
Leistungen unterliegen der Abnahmeverpflichtung. Aus der Überschreitung der
vereinbarten Lieferzeiten wird Schadenersatz in keinem Fall geleistet. Im Zweifel
gelten als höhere Gewalt: Krieg, Brand, Streik, Aussperrung, Personalmangel,
behördliche Anordnungen oder Verfügungen jeglicher Art, Mangel an Materialien,
Ausfall der Energieversorgung und / oder der Maschinen, Änderung der unserer
Kalkulation zugrundeliegenden Verhältnisse, und zwar sowohl bei uns selbst als
auch bei unseren Lieferanten und Erfüllungsgehilfen sowie außergewöhnliche
Verzögerungen bei Zulieferern. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in
Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach
fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten,
§361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zu Höhe
des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material)
verlangt werden. Auch bei kalendermäßiger Befristung eines Liefertermins tritt der
Verzug erst nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen durch den
Auftraggeber ein. Bei ungefähren Lieferzeitangaben kann Verzug frühestens nach
Ablauf von 2 Monaten eintreten.
5. Anlieferung
Fahrten und Transporte innerhalb eines Radius von 10 km um Hof sind kostenfrei,
sofern sie in zumutbarer Weise mit dem Pkw zu bewältigen sind. Für Fahrten
darüber hinaus mit dem Pkw berechnen wir 0,50 Euro/km und 5 Euro pro
angefangener Stunde. Bei Fahrten, zu denen Fuhrbetriebe herangezogen werden
müssen, gelten deren Konditionen zu Lasten des Empfängers.
6. Reklamation
Der Auftraggeber ist gehalten, dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen
zur Verfügung zu stellen, welche er zu Ausführung des Auftrages benötigt. Die
Vertragspartner achten dabei gleichverpflichtet auf eine gute Qualität der
Herstellungsunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Kunden auf
eventuell mangelhafte Unterlagen hinzuweisen. Reklamationen nach Herstellung
der Produkte, die ihre Ursache in qualitativ mangelhaften Vorlagen finden, werden
vom Auftragnehmer zurückgewiesen. Unsere Leistungen gelten spätestens zu
dem Zeitpunkt als abgenommen, zu dem der Kunde sie vollständig oder zu
geringsten Teilen in Gebrauch nimmt oder im weitesten Sinne nutzt. Mit der
Unterschrift auf unseren Rechnungen bzw. Lieferscheinen erkennt der
Warenempfänger an, dass die Ware am selben Tag richtig geliefert und von ihm
empfangen wurde. Haftung für einwandfreie Lieferung übernehmen wir in jedem
Fall nur dann, wenn der Käufer oder sein Vertretungsberechtigter offene Schäden
oder Mängel, von unseren Mitarbeitern oder dem jeweiligen Lieferanten
bescheinigen lässt, den Empfang unter Vorbehalt seiner Ansprüche quittiert und
uns unverzüglich telefonisch unterrichtet. Mängel eines Teils der gelieferten Ware
berechtigen nicht zur Beanstandungen der gesamten Lieferung. Technisch
bedingte Abweichungen in Material, Farbe und Druckqualität behalten wir uns vor.
Sie begründen keine Rücktritts-, Wandelungs- oder Minderungsansprüche. Es
gelten die branchenüblichen Toleranzen. Des weiteren hat der Auftraggeber das
Recht, mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen bis spätestens 1 Werktag nach
Erhalt zu reklamieren. Die Reklamation bedarf in diesem Falle der Schriftform.
Spätere Beanstandungen werden von uns nicht anerkannt. Bei berechtigten
Beanstandungen von Mängeln erfolgt Ersatz nach Wahl des Auftraggebers als
Preisminderung oder als Ersatzlieferung; auf unser Verlangen ist uns die
beanstandete Ware zurückzusenden. Bleibt die Nachbesserung erfolglos, kann
nach unserer Wahl nachgeliefert, gemindert (der Kaufpreis herabgesetzt) oder
gewandelt (der Kauf rückgängig gemacht) werden. Jegliche Gewährleistung
entfällt, wenn der Käufer eigenes Material zur Bearbeitung gibt. Weitere
Ansprüche, auch aus außervertraglicher Haftung, insbesondere
Haftungsansprüche an Druckfehlern, sind ausgeschlossen. Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet
werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Die Gewährleistung des
Auftragnehmers erlischt, wenn Reparaturen oder Veränderungen vom
Auftraggeber oder von dritter Seite an dem Liefergegenstand vorgenommen
wurden. Außerdem fallen Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte
oder nachlässige Behandlung oder Bedienung entstehen, nicht unter die
Gewährleistung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es
durch Umwelteinflüsse etc. immer zu Beschädigungen der Produkte kommen
kann. Produkte, die aus diesem oder anderen Gründen beschädigt werden,
abhanden kommen oder optisch verschlissen sind, können zu Lasten des
Auftraggebers repariert bzw. erneuert werden. Der Umfang und die Fälligkeit wird
in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart. Nicht gehaftet wird für
Folienbeschriftungen, die auf Verlangen des Kunden bei Temperaturen unter
15°C aufgebracht werden. Wir haften weiterhin nicht, falls es durch die Art und
Weise der Anwendung eines unserer Produkte oder einer Leistungen zu einem
Rechtsverstoß kommt. Die Einholung von Erlaubnissen und Genehmigungen in
bezug auf die Verwendung von uns gelieferter Produkte oder Leistungen ist nicht
im Auftragsumfang enthalten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde. Werden im Kundenauftrag Genehmigungen eingeholt, so haften wir weder
für die Vollständigkeit dieser Genehmigungen noch für etwaige Folgen bei
Nichtigkeit.
7. Zahlungsbedingungen
Wir liefern per Nachnahme, auf Rechnung oder per Bankeinzug. Wir behalten uns
vor die Zahlungsart festzulegen. Bei Erstbestellung liefern wir, sofern nichts
anderes vereinbart wurde, per Nachnahme. Die Zahlung ist innerhalb der in der
Rechung angegebenen Zahlungsfrist zu leisten. Die Rechnung wird unter dem
Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld,
Annahmeverzug) ausgestellt. Nach Überschreiten eines evtl. vereinbarten
Zahlungszieles sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der
Fälligkeit an für den fälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 8% zzgl.
Umsatzsteuer zu verlangen und von weiteren Aufträgen/Lieferungen Abstand zu
nehmen. Für jede Mahnung wird ein Kostenanteil in Höhe von 3,00 Euro
berechnet.
8. Urheberrecht und Eigentum
Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die
Nachahmung, Vervielfältigung oder Weitergabe unserer Entwürfe an dritte ist,
sofern nicht anders vereinbart, nicht gestattet. Keiner Zustimmung bedarf die
Weiterveräußerung unbezahlter Waren, die keine Entwürfe sind. Jedoch ist
ausdrücklich Eigentums- vorbehalt zu erklären und der Verkäufer tritt durch diese
Handlung alle ihm durch die Lieferung der Ware sofort oder später zustehenden
Forderungen sicherheitshalber bis zur Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns
ab. Die Daten unserer Entwürfe verbleiben als unser Eigentum. Sollen diese
Daten jedoch mit unserer Zustimmung an sie herausgegeben werden, so werden
diese Daten von uns gesondert in Rechnung gestellt. Leistungen kreativer Art
unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Das Urheberrecht (Copyright) verbleibt bei
uns. Entwürfe werden ohne Abtretung des Copyrights in Rechnung gestellt, wenn
sie dem Kunden in Zusammenhang mit einem Angebot vorlagen, dieser das
Angebot ablehnte, die Ausführung des Auftrages durch eine andere Firma oder
Person jedoch auf Grundlage des Entwurfes erfolgte. Dies trifft auch dann zu,
wenn die Ausführung in wesentlichen gestalterischen Merkmalen dem Entwurf
ähnelt. Bei an uns übergebenen Vorlagen gehen wir davon aus, dass der
Auftraggeber die entsprechenden Rechte erworben hat. Der Auftraggeber haftet
allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Wir lehnen jede Überprüfung evtl. bestehender Patent-, Lizenz- oder
Urheberrechte Dritter ab. Mit Erteilung des Auftrages übernimmt der Kunde die
Haftung für evtl. Schadenersatzansprüche, die aus der Verletzung berechtigter
Interessen Dritter resultieren.
9. Rücktritt
Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist dieser zum Ersatz des bis
zum Zeitpunkt des Zugangs des Rücktrittes getätigten Aufwandes auf Basis der
aktuell gültigen Preisliste verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn wir die
Weiterbelieferung des Auftraggebers aus berechtigten Gründen ablehnen.
10. Datenschutz
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir im Rahmen des zwischen Ihnen und
uns entstandenen Vertrags- und Vertrauensverhältnisses Ihre Daten nach §261
BDSG in unserer EDV-Anlage sowie digitalen Drucksystemen speichern und
verarbeiten.
11. Auslandsgeschäfte
Bei Warenlieferung ins Ausland sind bei Zahlungen anfallende Bankgebühren
vom Auftraggeber zu tragen. Für Geschäftsverbindungen mit dem Ausland gilt
deutsche Recht als vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht
berührt.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort Hof
Gerichtsstand ist Hof
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